Wenn Sie angestellt sind, bekommen Sie - anders als beim freien Dienstnehmer - Ihre Bezüge 14 x, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, uam. Dies müssten Sie halt einkalkulieren.
Was für eine Selbstversicherung? Sie unterliegen auch mit der geringfügigen Beschäftigung der normalen Pflichtversicherung. Da insgesamt eben nicht mehr geringfügig. In beiden Varianten. Die Gebietskrankenkasse wird Ihnen im Folgejahr die Arbeitnehmerbeiträge nachträglich vorschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV
Taegliche Steuernews unter
http://www.steuermonitor.at
|
|