Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich erziele neben einem inländischen unselbständigen einkommen auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb, bzw. selbständiger Tätigkeit im Inland und im Ausland (vorwiegend EU). Bei den im Ausland erzielzen selbständigen einkünften handelt es sich um
a) Vortrags- und Trainertätigkeiten für die EU, UNO, bzw. staatliche und nicht gewinnorientierte Ausbildungseinrichtungen
b) Konsulententätigkeit für
- UNO, EU
- öffentliche Stellen (Ämter)
- Unternehmen
Ich wurde informiert, dass die Aufträge der EU und UNO sowohl Umsatz- als auch Einkommenssteuerfrei sind? Stimmt das?
Welche Einkommensteile muss ich wo versteuern und im Falle einer Versteuerungspflicht im Ausland - wie muss ich mich melden und die Steuer abführen?
Danke für Ihre Unterstützung.
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