Verfasst von:
Yogini am
24.02.2007 14:32
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THEMA: Nachhilfe |
Ich bin Angestellte und würde gerne zusätzlich Nachhilfe geben. Muss ich Nachhilfe versteuern und ab welcher Summe? Muss ich die Nachhilfe in einer Steuererklärung angeben?
Und wie schaut es aus, wenn ich neben der Arbeit als Angestellte Klavierunterricht anbiete? gelten dafür die selben Steuerregeln wie für Nachhilfe?
Wo finde ich Informationen dazu?
Vielen Dank! |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
24.02.2007 14:32
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THEMA: Re: Nachhilfe |
Für Nachhilfe gilt dasselbe wie für jede andere Nebentätigkeit.
Bis € 730,-- jährlich keine Steuer.Darüber zu dem Tarif wie Ihr Gehalt.
Ab ca.€ 4.000,-- jährlich auch Sozialversicherung.
www.steuerberatung-weiss.at
Kostenloses Erstgespräch
01 533 16 37
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