Hallo!
Ich mache seit September eine Psychotherapie bei einer Therapeutin in Ausbildung. Laut Arbeitnehmeraveranlagungs-Richtlinien darf ja eine Psychotherapie auch abgesetzt werden. Meine Frage ist jetzt aber: gilt das auch für eine Therapeutin, die noch in Ausbildung ist?
Muss ich bei den Honorarnoten auf irgendetwas achten (auf eventuelle benötigte Ausdrücke o.ä.)?
Bitte um Info!
Mfg
Bärbel
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