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Verfasst von: bärbel am 10.02.2007 20:19
 


THEMA:  Psychotherapie
Hallo! Ich mache seit September eine Psychotherapie bei einer Therapeutin in Ausbildung. Laut Arbeitnehmeraveranlagungs-Richtlinien darf ja eine Psychotherapie auch abgesetzt werden. Meine Frage ist jetzt aber: gilt das auch für eine Therapeutin, die noch in Ausbildung ist? Muss ich bei den Honorarnoten auf irgendetwas achten (auf eventuelle benötigte Ausdrücke o.ä.)? Bitte um Info! Mfg Bärbel
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 10.02.2007 20:19
 


THEMA:  Re: Psychotherapie
Die Sozialversicherung ersetzt die Kosten für eine Therapeutin in Ausbildung nicht.Aber nach meiner Erfahrung macht das Finanzamt keinen Unterschied. Auf der Honorarnote sollte die Diagnose in verschlüsselter Form stehen.
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