Guten Abend!
Ich habe vor kurze online meine Arbeitnehmerveranlagung gemacht für 2003-2005.
Für das Jahr 2005 konnte ich gleich einsehen, wieviel ich wieder an Negativsteuer zurück bekomme. Bei 2003+2004 stand, dass noch nicht alle Formulare des Arbeitgebers eingelangt sind, bzw. fehlerhaft sind. Bei erneutem Nachsehen habe ich gemerkt, das bei dem einen Arbeitgeber "W" vermerkt ist, statt "L1". Jetzt habe ich meine Unterlagen aus den betreffenden Jahren noch einmal durchgeschaut u gesehen, dass ich bei der ARbeitsstelle als "freier Dienstnehmer" gemeldet war. Aber ich lag immer unter der Geringfügigkeitsgrenze und habe auch meine SV Beiträge bei der WGKK gezahlt, bzw. nachgezahlt. Nun habe ich einen riesen Schrecken bekommen. Nicht das ich etwas nachzahlen muss (wenn ja, von was), bzw. es gescheit war, die Jahre dann überhaupt als Arbeitnehmerveranlagung hinzu zu nehmen?
Ich hoffe, mir kann einer von Ihnen helfen. Vielen Dank.
Melanie |
|