Liebe Steuerkundige,
mich plagt folgender Fall: Meine Freundin war 2005 drei Wochen angestellt tätig und hat dabei rund 1.400 Euro steuerpflichtige Bezüge erarbeitet, ansonsten hat sie Notstandsbeihilfe bezogen. Während der Notstandsbeihilfe hat sie zusätzlich - jeweils unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze - im Gesamtjahr 2.780 Euro aus selbständiger Arbeit erzielt. Der Einkommensteuerbescheid ergab nun eine Nachforderung von über 1.000 Euro - da die AMS-Bezüge von etwa 9.800 Euro zur Bemessung herangezogen wurden.
Mein Gerechtigkeitsempfinden ist etwas verletzt: Von den "geringfügigen" Einkünften holt sich der Staat sofort mehr als ein Drittel zurück, nur weil jemand "das Pech hatte", drei Wochen auch angestellt gewesen zu sein???
Freue mich über etwaige Ratschläge.
Markus
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