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Verfasst von: Peter R. am 20.10.2003 04:50
 


THEMA:  Einkommensteuervorauszahlungen
Wenn ich nun das Einkommen für das 1. Jahr zu gering schätze ;-) .. muß ich dann bei der endgültigen Forderung Zinsen bezahlen oder ist es Ok im Jahr der Betriebsgründung das Ergebnis wider besseren Wissens mit 0€ anzunehmen. Oder welchen Betrag sollte man nun schätzen ?! Es geht um Dienstleistungen (Consulting) im IT-Bereich. Wobei man z.B. bei Vollauslastung(200d/a a 8h) von ca. 140k€/a ausgehen kann. VIelen Dank.
Verfasst von: J. Rapp am 20.10.2003 04:50
 


THEMA:  Re: Einkommensteuervorauszahlungen
Das Finanzamt verlangt die sogenannten Anspruchszinsen für Nachzahlungen an Einkommensteuer erst, wenn der Steuerbescheid nach dem 30.9. des folgenden Jahres ergeht. Wenn Sie für die Nachzahlung ein Ratenansuchen stellen, können auch Stundungszinsen anfallen. Ihre Fragen deuten darauf hin, dass Sie beim Ausfüllen des Fragebogens anlässlich einer Betriebsgründung sind. Für diesen Fall rate ich zu einem Beratungsgespräch mit einem Steuerberater.
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