Das Finanzamt verlangt die sogenannten Anspruchszinsen für Nachzahlungen an Einkommensteuer erst, wenn der Steuerbescheid nach dem 30.9. des folgenden Jahres ergeht. Wenn Sie für die Nachzahlung ein Ratenansuchen stellen, können auch Stundungszinsen anfallen.
Ihre Fragen deuten darauf hin, dass Sie beim Ausfüllen des Fragebogens anlässlich einer Betriebsgründung sind. Für diesen Fall rate ich zu einem Beratungsgespräch mit einem Steuerberater. |
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