Verfasst von:
Christian Rauch am
16.01.2007 12:53
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THEMA: Privat gekaufter Ebay-Artikel verbuchen |
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Gewerbeschein und führe eine Einnahmen/Ausgabenrechnung. Ich nehme die "Kleinunternehmerregelung" in Anspruch, bin daher nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.
Meine eigentliche Frage ist jetzt, wenn ich einen Artikel bei Ebay ersteigere (von einer privaten Person), und ich keine Rechnung dafür erhalte, ist es dann trotzdem Möglich die Ausgabe irgendwie zu verbuchen?
Danke für die Information,
mfg Christian Rauch |
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
16.01.2007 12:53
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THEMA: Re: Privat gekaufter Ebay-Artikel verbuchen |
Sie benötigen nur für die Umsatzsteuer eine formelle umsatzsteuergerechte Rechnung. Bei der Einkommensteuer können Sie die Betriebsausgaben auch anderweitig nachweisen / glaubhaft machen. Z.B. Zahlungsbelege, Ihr EBay-Konto, Fotos, Zeugenaussagen, Schriftverkehr ...
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV
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