Guten Tag,
Ich habe eine Frage zu dem Steuerformular E16 für Grenzgänger in Deutschland.
Ich habe in Deutschland eine freiwillige, betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, welche lt. Prospekt steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Diese wird mir direkt vom Bruttolohn abgezogen; zusätzlich gibt es vom Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 13EUR pro 100EUR.
Wie darf diese betriebliche Altersvorsorge in das Formular E16 eingetragen werden, sodass keine Einkommensteuer für diesen Betrag fällig wird, bzw. ist das zulässig?
Darf hier ein verminderter Bruttolohn angesetzt werden, oder dürfen die Abzüge unter Punkt 2 (wo?) eingetragen werden.
Ich danke vielmals für Ihre Antwort.
mfg
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