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Verfasst von: Hanno am 17.01.2007 10:17
 


THEMA:  steuerfrei dazuverdienen
hallo, ich bin seit einem halben jahr nebenberuflich selbständig und meine freundin macht die buchhaltung für mich. meine frage: es gibt ja diesen grenzbetrag bis zu dem man (als unselbständig angestellter) steuerfrei etwas dazuverdienen darf. ich glaube der liegt bei jährlich 700 EUR. ist es also legal, wenn mir meine freundin die buchhaltung macht und sie mir eine rechnung über die aufwände schreibt? muss sie dazu ein gewerbe eröffnen? kann ich diese rechnungen bei der steuererklärung abschreiben? vielen dank für eure hilfe, hanno jonas
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 17.01.2007 10:17
 


THEMA:  Re: steuerfrei dazuverdienen
Wenn man nichtselbständige Einkünfte hat, darf man jährlich € 730,-- dazuverdienen. Es gibt ein neues Bilanzbuchhaltergesetz. D.h.man kann nicht einfach einen Gewerbeschein f.Buchhaltung lösen. Eventuell verrichtet Ihre Freundin nicht so speziefische Tätigkeiten für Sie,deren Kosten Sie auch absetzen können.
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