Hallo!
Ich habe jetzt schon das Ganze Internet durchforstet. Können Sie mir weiterhelfen?
Bei der Arbeitnehmerveranlagung kann man Gewerkschaftsbeiträge und Betriebsratumlage abschreiben. Ich habe jedoch auf den Lohnzetteln auch monatliche Abzüge für "Stiftung" und eine "Sammelunfallversicherung".
Kann ich diese 2 Posten auch abschreiben.Ich möchte hier nichts falsch machen, darum bitte ich um Hilfe. Danke Anita
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