Guten Tag,
ich habe Anfang des Jahres (neben dem Studium) auf Werkvertragsbasis gearbeitet und war während dieser Zeit noch bei meinen Eltern mitversichert (die Beträg lagen unter den entsprechenden erlaubten Zuverdienstgrenzen).
Seit Anfang November habe ich nun einen Gewerbeschein und bin bei der SVA versichert.
Meine Frage wäre für welchen Zeitraum ich nun Sozialversicherungsbeiträge bei der SVA bezahlen muss: d.h. bezahle ich für 2 Monate vom steuerpflichtigen Einkommen (aus dem gesamten Jahr) oder muß ich für alle 12 Monate bezahlen.
Dies ist für mich von Bedeutung, da ich gerechnet auf die zwei Monate in denen ich nun den Gewerbeschein habe über der Höchstbemessensgrundlage liege und somit natürlich 12x der Mindestbeitrag einen weitaus höheren Betrag ausmachen würde.
Vielen Dank schon im voraus für etwaige hilfreiche Inputs.
Peter
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