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Verfasst von: Thomas am 27.12.2006 17:48
 


THEMA:  Ust bei nicht bezahlten Rechnungen
Sehr geehrte Damen und Herren, wie sieht das eigentlich mit der Umsatzsteuer aus, wenn ein Kunde eine Rechnung nicht bezahlt? - Muss in diesem Fall die verrechnete Ust trotzdem an das Finanzamt abgeführt werden? Ich bin Ist-Versteuerer, das heißt die Steuerschuld würde ja erst entstehen, wenn ich das Geld erhalte - also nie... - Alle Rechnungen müssen durchgehend nummeriert werden, demnach müsste ich also auch Rechnungen in der Umsatzsteuererklärung angeben, die nicht bezahlt wurden. Würde das widerum nicht bedeuten, dass das Finanzamt die Ust dafür haben möchte?
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 27.12.2006 17:48
 


THEMA:  Re: Ust bei nicht bezahlten Rechnungen
Als Istversteuerer geben Sie nur jene Rechnungen an, die auch bezahlt wurden.
Verfasst von: xxx am 27.12.2006 17:48
 


THEMA:  Re: Ust bei nicht bezahlten Rechnungen
Ich bin EA-Rechner und habe ein Einzelhandelsunternehmen. An einen Kunden habe ich nach Reparatur eines Schadens eine Rechnung über 1200,-- Euro ausgestellt. Der Kunde bezahlte nur die USt, 200,-- Euro. Ich habe diese 200 Euro vorerst wie eine normale Einnahme gebucht: 166,67 Erlös, 33,33 USt. Drei Monate später bezahlte dann die Versicherung des Kunden den Nettobetrag, 1000,-- Euro. Diesen Betrag habe ich wieder so gebucht: 833,33 Erlös, 166,67 USt. Somit habe ich die USt aus den jeweiligen Zahlungsbeträgen in den entsprechenden Monaten an das FA abgeführt. Ich hoffe, meine Überlegung dazu war richtig? Bezüglich der fortlaufenden Nummerierung führe ich eine AR-Liste, auf welcher ich vermerke, wann wieviel und wie bezahlt wurde.
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