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Verfasst von: G.O. am 18.12.2006 16:00
 


THEMA:  sofortige Kreditrückzahlung oder nicht? BITTE UM HILFE!!!
Guten Tag! Ich hätte ein Frage u. würde Hilfe benötigen, da leider vor kurzer Zeit mein Vater gestorben ist, der sich hinsichtlich Finanzen u. Steuern ausgekannt hat. Meine Mutter hat ein Unternehmen. Sie hat folgende Einkünfte: Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit: ca. 26.000,- Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung: ca. 9.000,- Sonstige Einkünfte (Witwenpension): ca. 7.000,- Derzeit hat sie einen Kredit laufen (Generalsanierung des Elternhauses -> Wohnraumsanierung). Derzeit offener Betrag des Kredits: 22.000,- / Monatliche Raten 1200,- / Zinsen 4,7% / das heißt er hat eine Laufzeit von circa. noch 1 1/2 Jahren. Zurzeit hätte meine Mutter aber das Kapital um den Kredit sofort wegzuzahlen. ICH HÄTTE NUN DIE FRAGE: IST ES RATSAM, DEN KREDIT JETZT SOFORT WEGZUZAHLEN ODER WEITERHIN DIE LAUFENDEN RATEN ZU ZAHLEN??? Ansich würde ich sagen, dass es immer besser ist keinen Kredit zu haben. ABER: Wenn ich keine Ausgaben als Einzelunternehmer habe, erhöht sich mein Einkommen u. somit auch mein durchschnittlicher Einkommensteuersatz. Würde das somit nicht heißen, wenn ich den Kredit sofort zurückzahle, dass mir weniger übrigbleibt aus den Einkünften aus Vermietung u. Verpachtung u. aus der Witwenpension da man mehr Einkommensteuer zahlen muss???? BITTE UM HILFE, WIE MAN DIESE BEIDEN VARIANTEN SINNVOLL VERGLEICHEN KANN !!!!!! DANKE !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Verfasst von: rudi am 18.12.2006 16:00
 


THEMA:  Re: sofortige Kreditrückzahlung oder nicht? BITTE UM HILFE!!!
Wohnraumsanierung => Tilgung und Zinsen sind Sonderausgaben und sind nur beschränkt (als Topfsonderausgaben) abzugsfähig. D.h. im konkreten Fall ist der Höchstbeitrag schon über die Darlehensrate und Zinsen komplett ausgeschöpft (EUR 2.920), daher bringt eine zusätzliche Tilgung steuerlich nichts.
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