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Verfasst von: Andreas Haumer am 15.12.2006 14:50
 


THEMA:  fehlende UID-Nr.
guten tag, ein kunde von uns ist kleinunternehmer in deutschland; er hat mir glaubhaft versichert, dass er für seine leistungen in deutschland mwst. abführt und auch zum vorsteuerbabzug berechtigt ist. des weiteren hat er mir seine deutsche steuer-nr. bekanntgebegeben. um die uid-nr. wird er erst nächstes jahr ansuchen. kann die rechnung als innergemeinschaftliche lieferung gestellt werden, ohne das die uid-nr. vorliegt? die unternehmereigenschaft ist für mich gegeben. schöne grüße andreas haumer
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 15.12.2006 14:50
 


THEMA:  Re: fehlende UID-Nr.
Fuer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung brauchen Sie unter anderem die UIDNummer Ihres Abnehmers. AM OeSV
Verfasst von: OeSV Oesterr. Steuerverein am 15.12.2006 14:50
 


THEMA:  Re: fehlende UID-Nr.
Ist er jetzt Kleinunternehmer oder nicht? D.h. unterliegt er 2006 der Erwerbsbesteuerung? Siehe auch http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/UID_Webbroschuere.pdf
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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