guten tag,
ein kunde von uns ist kleinunternehmer in deutschland; er hat mir glaubhaft versichert, dass er für seine leistungen in deutschland mwst. abführt und auch zum vorsteuerbabzug berechtigt ist. des weiteren hat er mir seine deutsche steuer-nr. bekanntgebegeben.
um die uid-nr. wird er erst nächstes jahr ansuchen.
kann die rechnung als innergemeinschaftliche lieferung gestellt werden, ohne das die uid-nr. vorliegt? die unternehmereigenschaft ist für mich gegeben.
schöne grüße
andreas haumer
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