Verfasst von:
zilla am
14.12.2006 17:13
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THEMA: Steuer, Studium und Freiberufler |
Hallo,
habe eben meinen Bescheid von 2005 zurückbekommen und mit nem ziemlich ungehaltenen Finanzbeamten telefonieren dürfen.
Aus freiberuflichen Tätigkeiten habe ich im Jahr 2005 8.577.- € Einnahmen erzielt. Die sich aus meheren freien Grafikjobs und meinem regelmäßigem Job als Freier Mitarbeiter bei der Marktforschung im Datamanagement zusammensetzten.
Mein Studium als Grafikdesigner auf einer Privatakademie kostete pro Monat 750.- €. Mal 12 sind das 9000.- € im Jahr. Diese wollte ich ursprünglich als Werbungskosten geltend machen. Weiß mittlerweile aber, dass ich lediglich 4000.- € als Sonderausgaben geltend machen kann, da es sich um ein Erststudium handelt.
Nun wollte ich von den 8.577.- Einnahmen die 4000.- Sonderausgaben für das Studium abziehen, sowie 1.870.- Fahrtkosten.
Im eben erhalten Steuerbescheid, werden mir diese Abzüge aber nicht verrechnet und ich soll meine vollen Einnahmen 8.577.- versteuern. Was auch bedeuten würde, meine Eltern müssten das Kindergeld zurückzahlen, da ich über dem Freibetrag von 7.600.- bin.
Auf die Nachfrage weshalb mir die Fahrtkosten nicht abgezogen werden, meinte der Finanzbeamte ich hätte im Jahr 2004 auch keine Fahrtkosten angegeben (schlichtweg weil meine Einnahmen ohnehin unter 7.600.- lagen). Und falls ich jetzt Fahrtkosten gelten machen möchte, müsste ich eine genaue Auflistung nachreichen, in der genau gelistet ist wo ich an welchem Tag hingefahren bin. Ist diese Forderung, denn zulässig?
Die Kosten für das Erststudium könnte ich nur geltend machen, wenn ich den Nachweis erbringe, dass ich das Geld auch wirklich selbst überwiesen habe. Allerdings habe ich das mit meinen Eltern so geregelt, dass ich für meine Lebenserhaltungskosten aufgekommen bin (eben durch die Jobs). Sie mir im Gegenzug aber, das Schulgeld auf ein gemeinsames Konto überweisen. Habe ich nun einen Anspruch auf die 4000.- Sonderausgaben oder gibt es gar keine Chance?
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
14.12.2006 17:13
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