Verfasst von:
Neubauer am
16.12.2006 09:35
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THEMA: Rechnung stellen als Privater |
Guten Tag!
Ich habe in ihrer FAQ gelesen, dass ich als Arbeitnehmer (ich stehe in einem Angestelltenverhältnis) im Jahr 730€ dazu verdienen darf.
Nun bin ich gerade dabei in meiner Freizeit für ein Lokal eine Homepage zu erstellen. Für die Buchhaltung benötigt die Inhaberin eine Rechnung. Der Betrag macht unter 700€ aus.
- Stelle ich eine Rechnung oder eine Honorarnote aus? (Natürlich ohne MwSt.)
- Kann ich nun einfach eine Honorarnote bzw. Rechnung ausstellen, die die "Kundin" dann in ihrer Buchhaltung ablegen kann?
- Muss ich eine Kopie der Honorarnote/Rechnung bei mir behalten?
- Muss ich dieses zusätzliche Einkommen in der Arbeitnehmerveranlagung vermerken, oder ist bis zum Betrag von 730€ nichts dergleichen zu tun?
Mit der Bitte um Auskunft.
Danke im Voraus. |
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Verfasst von:
Neubauer am
16.12.2006 09:35
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Verfasst von:
OeSV Oesterr. Steuerverein am
16.12.2006 09:35
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THEMA: Re: Rechnung stellen als Privater |
Sie können es als Rechnung oder als Honorarnote oder als Kostennote oder als Abrechnungswisch uam ... bezeichnen. Das wichtigste ist hier *keine* Mehrwertsteuer auszuweisen. Sonst schulden Sie diese aufgrund der Rechnungslegung.
Eine Kopie der Rechnung ist jedenfalls empfehlenswert.
Es spricht nichts dagegen, das zusätzliche Einkommen bei der Arbeitnehmerveranlagung anzugeben. Erspart evtl. Nachfragen.
AM OeSV
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