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Verfasst von: Gerald am 27.08.2003 11:03
 


THEMA:  Nebenerwerb
Ich bin hauptberuflich Angestellter und beabsichtige Handel mit Elektronikartikel nebenberuflich selbstständig zu betreiben. Frage: gibt es Einschränkungen bez. Abschreiben von Gründungskosten und laufenden Kosten (z.b. Firmenauto,etc.) meiner Unternehmung in Form von Werbekosten? Danke! Gerald
Verfasst von: Mag.V.Weiß am 27.08.2003 11:03
 


THEMA:  Re: Nebenerwerb
Sie können von Ihren Einnahmen aus dem Elektrohandel Betriebsausgaben in Abzug bringen.Auch wenn Sie noch keine Einnahmen haben, können Sie Ausgaben steuerlich geltend machen.Welche das sind, können Sie auf meiner Homepage:www.steuerberatung-weiss.at nachlesen.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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