Verfasst von:
knusprig am
03.01.2007 16:59
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THEMA: Student und Werbungskosten |
Es geht um einen Studenten, Jahrgang 1983, ledig, keine Kinder, nach der Matura Zivildienst, dann sofort im Wintersemester 2002 Beginn des Medizinstudiums in Graz, Hauptwohnsitz nach wie vor in Klagenfurt.
Er erhält seit Studienbeginn eine Halbwaisenrente nach seiner bereits Mitte der 80er Jahre verstorbenen Mutter in der Höhe von € 270,- netto 14x jährlich zuzüglich Familienbeihilfe; der Vater trägt die Kosten der Wohnung in Graz; Studienbeihilfe wird nicht bezogen (der Vater verdient zuviel).
Seit Oktober 2005 arbeitet er geringfügig bei Billa 1x pro Woche 10 Stunden und erhält hierfür € 300,- monatlich netto.
Das Beispiel auf Seite 41 des vom BMF herausgegebenen Steuerbuches 2006, wo ein Medizinstudent die Studien- als Umschulungskosten ab Aufnahme einer Tätigkeit als Taxilenker absetzen kann, brachten mich auf die Idee, der Frage nachzugehen, ob eine steuerliche Geltendmachung von Werbungskosten auch im Fall meines Bekannten möglich ist. Im Einzelnen geht es um folgendes, wo ich fachkundigen Rat brauche, um nicht in eine "Steuerfalle" zu tappen:
Besteht die Gefahr, dass es bei einer Arbeitnehmerveranlagung zu einer Addition der beiden Einkünfte (Halbwaisenrente und geringfügige Beschäftigung bei Billa) kommt und eine Einkommenssteuernachzahlung droht? Bisher wurde noch nie eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt!
Existiert grundsätzlich bei der geschilderten Sachlage die Möglichkeit der Geltendmachung von Werbungskosten?
Wenn ja, können die Studiengebühren für das Sommersemester 2005 (also noch vor Beginn der Tätigkeit bei Billa) abgesetzt werden?
Wie hoch wird beim Finanzamt der Privatanteil für einen PC sowie für Internetkosten angesetzt?
Wieviele bezugauszahlende Stellen sind im Formular zur Arbeitnehmerveranlagung anzugeben? Zwei, da Einkünfte bei Billa und Halbwaisenrente?
Vielleicht ist jemand so nett, mir hier zu helfen; ich denke, dass die Fragen für eine Steuerprofi rasch zu beantworten sind.
Schon jetzt vielen Dank für die Hilfe!
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Verfasst von:
Herbert23 am
03.01.2007 16:59
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THEMA: Re: Student und Werbungskosten |
Die Einkünfte werden zusammengezählt, es kommt aber nie und nimmer zu einer ESt-Pflicht. (570 x 12 = 6.800,00 (grob gerechnet), eine ESt fällt erst ab 10.900,00 an.)
Werbungskosten können immer geltend gemacht werden, wenn man welche hat.
Wenn das Arbeitsverhältnis im Okt. 2005 aufgenommen worden ist, kann ab 1. 1. 2005 alles an Umschulungskosten gezahlte abgeschrieben werden.
PC/Internetanteil sind zu schätzen, es wird meines Wissens nach aber mind. 40 % als Privatanteil angenommen.
2 Auszahlungsstellen
Die Soz.versicherung wird sich vermutlich melden und im Nachhinein Sozialversicherung verlangen. Ihr Freund erhält ohnehin gerade mal 10 % der Soz.vers., egal wieviele Werbungskosten er geltend macht. Sie können sich also die detaillierten Angaben in der AV eigentlich sparen, da er ohnehin weiter unter der ESt-Pflicht ist.
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