Der VfgH entschied im Erkenntnis v. 20.6.06,
dass ab 1.1.2007 die Lohnsteuerpflicht für BFI, WIFI, etc. (Erwachsenenbildungseinrichtungen)wieder eingeführt wird, somit § 25 Abs. 1 Z 5 zweiter Satz ESTG aufgehoben wird.
Mich würde interessieren ob, wovon fast auszugehen ist, auf der Sozialversicherungsseite ein korrespondierender Effekt damit eintritt, demnach SV-Arbeitnehmerpflicht, wenn ja gilt dann der monatliche Freibetrag von € 537,78
pro Monat oder nicht - zur Zeit unterliege ich nämlich mit diesen Bezügen der GSVG-Pflicht und kann den Freibetrag der meines Wissens nur für freie DN gilt, nicht nützen.
Fische da mit meinem Wissensstand noch etwas im Trüben, vielleicht kann mir wer dazu Auskunft geben.
Danke im Voraus |
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