Verfasst von:
mika am
08.09.2006 07:39
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THEMA: steuernachzahlung |
Hallo,
ein Franchiseunternehmer hat bei der Übernahme eines Uhrengeschäftes durch einen neuen Franchisepartner, den alten Franchisepartner gebeten, ihm einen teil der alten Schulden zu erlassen.
Man einigte sich auf einen Teilschuldenerlass und die Übernahme durch den neuen Franchisepartner erfolgte.
Soweit sogut , nun kommt jedoch das Finanzamt und erhebt Steuern auf diesen Schuldenerlass.
Meine Frage:
ist es rechtens das das Finanzamt auf einen Schuldenerlass steuern erhebten kann?
Sorry, bin nicht vom Fach und kenne die ganzen Fachbegriffe nicht, da mein Freund sich aber solche Sorgen macht, will ich ihm irgendwie helfen. |
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
08.09.2006 07:39
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THEMA: Re: steuernachzahlung |
>ist es rechtens das das Finanzamt auf einen
>Schuldenerlass steuern erhebten kann?
Wie Sie es geschildert hatten, ist leider so :-(
In diesem Fall könnte auch das Element eines Veräußerungsgewinns erblickt werden. Übernahme der Schulden gegen Aufgabe der Franchiserechte.
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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