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Verfasst von: mika am 08.09.2006 07:39
 


THEMA:  steuernachzahlung
Hallo, ein Franchiseunternehmer hat bei der Übernahme eines Uhrengeschäftes durch einen neuen Franchisepartner, den alten Franchisepartner gebeten, ihm einen teil der alten Schulden zu erlassen. Man einigte sich auf einen Teilschuldenerlass und die Übernahme durch den neuen Franchisepartner erfolgte. Soweit sogut , nun kommt jedoch das Finanzamt und erhebt Steuern auf diesen Schuldenerlass. Meine Frage: ist es rechtens das das Finanzamt auf einen Schuldenerlass steuern erhebten kann? Sorry, bin nicht vom Fach und kenne die ganzen Fachbegriffe nicht, da mein Freund sich aber solche Sorgen macht, will ich ihm irgendwie helfen.
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 08.09.2006 07:39
 


THEMA:  Re: steuernachzahlung
>ist es rechtens das das Finanzamt auf einen >Schuldenerlass steuern erhebten kann? Wie Sie es geschildert hatten, ist leider so :-( In diesem Fall könnte auch das Element eines Veräußerungsgewinns erblickt werden. Übernahme der Schulden gegen Aufgabe der Franchiserechte. Mit freundlichen Grüßen AM ÖSV Steuerberater Kostenlose Erstberatung für Selbständige beim ÖSV Taegliche Steuernews unter http://www.steuermonitor.at
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