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Verfasst von: wind am 08.07.2003 17:22
 


THEMA:  Grundstückssverkauf
ICH HABE DURCH EINEN ÜBERGABEVERTRAG 1999 EINEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEB ÜBERNOMMEN. ICH MÖCHTE EIN GRUNDSTÜCK ODER MEHRERE VERKAUFEN.MUSS ICH DIE 10 JAHRE SPEKULATIONSFRIST EINHALTEN UM STEUERN ZU SPARREN.UND WIEVIEL PROZENT STEUERN FALLEN AN.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 08.07.2003 17:22
 


THEMA:  Re: Grundstückssverkauf
Die 10-Jahresfrist wird vom letzten ENTGELTLICHEN Erwerb gerechnet. Der Prozentsatz ist der normale Einkommensteuertarif:über € 50871,--sind es 50%.
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 08.07.2003 17:22
 


THEMA:  Re: Grundstückssverkauf
Die 10-Jahresfrist wird vom letzten ENTGELTLICHEN Erwerb gerechnet. Der Prozentsatz ist der normale Einkommensteuertarif:über € 50871,--sind es 50%.
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