Verfasst von:
wind am
08.07.2003 17:22
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THEMA: Grundstückssverkauf |
ICH HABE DURCH EINEN ÜBERGABEVERTRAG 1999 EINEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN BETRIEB ÜBERNOMMEN. ICH MÖCHTE EIN GRUNDSTÜCK ODER MEHRERE VERKAUFEN.MUSS ICH DIE 10 JAHRE SPEKULATIONSFRIST EINHALTEN UM STEUERN ZU SPARREN.UND WIEVIEL PROZENT STEUERN FALLEN AN. |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
08.07.2003 17:22
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THEMA: Re: Grundstückssverkauf |
Die 10-Jahresfrist wird vom letzten ENTGELTLICHEN Erwerb gerechnet.
Der Prozentsatz ist der normale Einkommensteuertarif:über € 50871,--sind es 50%. |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
08.07.2003 17:22
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THEMA: Re: Grundstückssverkauf |
Die 10-Jahresfrist wird vom letzten ENTGELTLICHEN Erwerb gerechnet.
Der Prozentsatz ist der normale Einkommensteuertarif:über € 50871,--sind es 50%. |
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