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Verfasst von: kfg am 05.09.2006 11:46
 


THEMA:  Nebeneinkommen
Hallo, ich habe eine Frage zu Nebeneinkommen... Ich bin vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, habe also ein geregeltes Einkommen. Nebenbei verdiene ich über eine Bildagentur die meine Fotografien vermarktet etwas dazu. Wieviel pro Jahr dürfte ich dazuverdienen ohne mich damit beim Finanzamt zu melden? Weil ich die Fotografie ja als Hobby, statt als Nebenjob betreibe, bin ich mir auch etwas unsicher, was ich alles dagegenrechnen dürfte. Ich betreibe ja keine Auftragsfotografie, sondern fotografiere mit teils privatem und teils geschäftlichem Interesse. Somit frage ich mich ob es rechtens ist z.B. Fahrten zur Location, sowie Ausrüstungs- und Reparaturkosten oder Film und Entwicklungskosten dagegenzurechnen. Sollte ich meine Freizeitbeschäftigung nun nicht mehr als Hobby sondern als Nebenjob bezeichnen? ;-) LG kfg
Verfasst von: Mag.Veronika Weiß am 05.09.2006 11:46
 


THEMA:  Re: Nebeneinkommen
Wenn der Gewinn (Einnahmen abzügl.Ausgaben)höher als € 730,-- im Jahr ist, müssen Sie eine Steuernummer lösen. Sie können auch Fahrten,Reisespesen,etc die mit den Einnahmen in Zusammenhang stehen absetzten,ebenso Ihre Ausrüstung. Wenn Sie vor haben mit der Tätigkeit Gewinne zu erzielen,dann wird sie zum Nebenjob. Da könnten Sie die ersten 3 Jahre auch Verluste geltend machen und damit Lohnsteuer zurückbekommen. So ist das in Österreich.Aus Ihrer Adresse schließe ich jedoch, dass Sie in Deutschland zu Hause sind. www.steuerberatung-weiss.at
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