Hallo liebe Steuerexperten!
Ich habe eine Frage: ich bin Selbständig und meine Frau arbeitet bei einem Unternehmen. Wenn wir zusammen Essen gehen und über unsere Arbeit sprechen bekommen wir am Ende eine ordentliche Rechnung.
Kann ich diese Rechnung als Geschäftsessen mit allen übrigen Formalien in meine Buchhaltung aufnehmen?
Danke für die Antwort im voraus!
Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
05.09.2006 13:08
Das Finanzamt wuerde das wohl nicht ganz widerstandslos hinnehmen ;-)
Zur Orientierung für moegliche Argumente siehe:
http://www.steuerverein.at/einkommensteuer/14_nichtabzugsfaehige_ausgaben_03.html
Mit freundlichen Grüßen
AM ÖSV Steuerberater
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