Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich plane den Neubau eines Hauses mit 2 Wohneinheiten (140 m², 60 m²). Die 60 m² Wohnung beabsichtige ich zu vermieten und für die anteiligen Herstellungskosten die Vorsteuer abzuziehen.
Bei Herstellungskosten, die das ganze Haus betreffen (z.B.: Planungskosten, Heizung etc. ), wird im Regelfall nur eine Rechnung gelegt.
Wie ist bei diesen Herstellungskosten der Vorsteuerabzug vorzunehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Hörmayer |
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