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Verfasst von: Norbert Hörmayer am 03.07.2003 18:40
 


THEMA:  Vorsteuerabzug
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich plane den Neubau eines Hauses mit 2 Wohneinheiten (140 m², 60 m²). Die 60 m² Wohnung beabsichtige ich zu vermieten und für die anteiligen Herstellungskosten die Vorsteuer abzuziehen. Bei Herstellungskosten, die das ganze Haus betreffen (z.B.: Planungskosten, Heizung etc. ), wird im Regelfall nur eine Rechnung gelegt. Wie ist bei diesen Herstellungskosten der Vorsteuerabzug vorzunehmen? Mit freundlichen Grüßen Norbert Hörmayer
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