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Verfasst von: Michael Leitner am 01.09.2006 10:34
 


THEMA:  Spekulationssteuer
Kurz zur Situation: Meine Großeltern haben im Jahr 2000 Hof und Grund an meinen Onkel übergeben. Im Zuge dessen wurde von meinen Großeltern meinen Eltern ein Grundstück zum Kauf angeboten. Meinen Eltern kauften dieses Grundstück mit ca. 1900m² um einen Preis von 100.000 Schilling (ca. €7450). im Jahre 2004 trat die Gemeinde an meine Eltern mit der Aufforderung heran, daß für dieses Grundstück jetzt Aufschließungsgebühren zu zahlen wären, ausser sie würden es für 10 Jahre sperren. Da der Grund sowieso für mich und meinen Bruder vorgesehen war, wurde er 2004 geteilt und ging als Schenkung an mich und meinen Bruder über (Voraberbe). Da ich aber keine Verwendung für den Grund habe würde ich ihn gerne verkaufen. Dieses Grundstück ist jetzt natürlich bis 2010 grundsätzlich Spekulationssteuerpflichtig, wobei der mit dem Grundstück erziehlte Gewinn Einkommenssteuerpflichtig ist. Ich bekam aber vor kurzem aber den Tip eines Notars, dass der damalige Kauf vor dem Finanzamt eventuell als Schenkung gelten würde, und zwar deshalb, weil der Kaufpreis meiner Hälfte damals 50.000 Schilling (3400€) betrug und der tatsächliche Wert aber wesentlich höher war (heute ca. 43.000€). Da dieses Grundstück damals weit unter dem tatsächlichen wert verkauft wurde bestünde nun die Möglichkeit das der Kauf vor dem Finanzamt als Schenkung gelten könnte. Besteht diese Möglichkeit nun grundsätzlich bzw. müsste ich dann die Schenkungssteuer des damaligen Kaufs nachzahlen? mfg Michael Leitner
Verfasst von: ÖSV Österr. Steuerverein am 01.09.2006 10:34
 


THEMA:  Re: Spekulationssteuer
Wenn der Schenkungscharakter überwiegt, ist für die einkommensteuerliche Frage eben auch eine Schenkung anzunehmen. Siehe auch Einkommensteuerrichtlinien, Randziffer 6621. Im Bereich der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer hingegen gibt es den Begriff der gemischten Schenkung. Also sollte eigentlich schon damals die Steuer richtig ermittelt worden sein. AM OeSV
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