Verfasst von:
Michael Gallob am
14.09.2006 13:14
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THEMA: Auslandseinkommen |
Hallo, bitte um Hilfe bei folgendes Problem:
Ich bin in Liechtenstein seit Jahren bei meiner Firma als Angestellter gemeldet.
Sozialversicherung wird von der Firma an GKK bezahlt. Die Lohnsteuer wird mit dem Gehalt überwiesen und muss ich selbst an KHG bezahlen.
Ich bin der Werbebranche und könnte jetzt auch einige Jobs (Graphik Animation) von Kärnten "zuhause" aus für Firmen in ganz Europa produzieren.
Nur wie verrechne ich das und wie wird dieses zweite Einkommen dann besteuert? Was ist die Obergrenze und mit welche Probleme
außer einer deftigen Nachzahlung können da
auf mich zukommen?
Das Zusatzeinkommen wäre eben aus dem Ausland aber "zuhause" erarbeitet. Dake für die Hilfe!
Michael |
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
14.09.2006 13:14
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THEMA: Re: Auslandseinkommen |
Für das 2. Einkommen müssten Sie einen Gewerbeschein lösen.
Dieses Einkommen würde dann zum anderen dazugerechnet werden und die entsprechende Progression genommen werden.Eine Obergrenze gibt es nicht.
Sozialversicherung würde auch anfallen,wenn Sie nicht schon in der Höchstbemessung sind.
www.steuerberatung-weiss.at
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Verfasst von:
Alexandra Schreck am
14.09.2006 13:14
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THEMA: Re: Auslandseinkommen |
Guten Tag,
Ich bin nun seit 4 Jaheren mehr oder weniger permanent beruflich im Ausland tätig. Zuerst für eine Belgische Nicht Regierungs Organisation (NGO) und nun für eine Schweizer NGO. Im Rahmen meiner Auslandstätigkeit habe ich in Nord Korea, Irak, Sudan und Kambodscha gearbeited.
Sozialabgaben wurden und werden noch immer von mein Arbietgebern von meinem Gehalt abgezogen.
Ich hätte nun gerne gewust wie ich mich bezüglich des deutschen Lohnsteuer Rechts für Aulandseinkommen zu verhalten habe.
Mit freundlichem Dank für Ihre Auskünfte.
Alexandra |
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