Verfasst von:
Heinz Miel am
25.07.2006 15:40
|
|
THEMA: Dazuverdienen beim selbe Arbeitgeber |
Zu der Anfrage von Herrn Traxlmayr und der Antwort von Mag.Weiß eine weitere Frage: Wenn der Dienstgeber diese Honorarnote dem Finanzamt wie verpflichtet meldet, kann dann nicht trotzdem eine Lohnsteuernachforderung an Herrn Traxlmayr kommen?
Danke.
Heinz Miel
|
|
|
Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
25.07.2006 15:40
|
|
THEMA: Re: Dazuverdienen beim selbe Arbeitgeber |
Der Dienstgeber muß diese Honorarnote nur bei bestimmten Tätigkeiten melden:z.B.Vortragstätigkeit, Kolporteure,etc.
Wenn man nicht mehr als € 730,--dazuverdient, dann kommt es zu keiner Steuernachforderung.
|
|
|
|