Ein Geschäftspartner von mir verlangt, dass ich für eine Belastung durch mich an ihn, ich ihm die Originalbelege externer Dienstleistungen, die ich für diesen Auftrag zugekauft habe, schicken soll. Muss ich nicht die Originabelege bei mir in der Buchhalung als Nachweis aufbewahren? Wo ist geregelt, wie die Belege für eine ordnungsgemäße Buchhaltung auzusehen haben? |
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