Verfasst von:
ohaaho am
26.06.2006 04:13
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THEMA: Auslandstaggeld |
Ich bin österr. Angestellter und ca. 10 Tage/Monat in der Gegend von Brüssel unterwegs. Übernachtung dann immer in Brüssel.
Habe irgendwo gelesen, dass bei selbem Reiseziel die Auslandstaggelder nur anfangs zustehen, weil dann nicht mehr von einem erhöhten Aufwand auszugehen ist, was natürlich Unsinn ist, weil die Preise in Brüssel höher sind als in Österreich. Auf Rückfrage bei meiner Reisekostenabteilung sagen die, dass sie von so etwas nichts wissen und ich solle es ganz einfach weiter verrechnen.
Fragen:
Wenn die Firma es zahlen will, ist das eine freiwillige Leistung der Firma? Wenn die Firma eine Steuerprüfung hat und das bemängelt wird, was sind die möglichen Konsequenzen für mich? Ist das von mir dann als Einkommen nachträglich zu versteuern oder kann dann die Rechtsabteilung der Firma kommen und sagen, dass ich es zur Gänze zurückzuzahlen habe, weil die Angestellte eben eine falsche Antwort erteilt hat.
Wie komme ich aber dann zur Kompensation meiner Ausgaben, weil z.B eine Hauptspeise in Brüssel sicher nicht unter 13 Euro zu bekommen ist. Ist der Nächtigungsort relevant oder der Ort, wo ich meinen potentiellen Kunden getroffen habe?
Danke im Voraus.
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Verfasst von:
ÖSV Österr. Steuerverein am
26.06.2006 04:13
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THEMA: Re: Auslandstaggeld |
Es gibt einen Unterschied zwischen Reisekosten als Werbungskosten und Reisekostenersaetzen, weiters zwischen Reisen im Nahbereich und Reisen ausserhalb des Nahbereichs. Ausserdem koennen Kollektivvertraege eine Rolle spielen.
Bitte genaueres nachlesen auf Seiten 27-29
https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch06_deutsch_web_1.pdf
AM OeSV
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