Verfasst von:
Kim am
22.06.2006 10:59
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THEMA: Umsatzsteuer - Fehler gemacht... |
Sg Steuerberater-Team,
ich war die letzten Jahre selbstständiger Künstler und hatte daher bisher kaum höhere Einkünfte, dementsprechend auch mit der ganzen Steuerthematik kaum zu tun und nun habe für das Jahr 2005 nun leider einen wohl "sehr teuren" Fehler begangen:
Ich habe nun einen Gewerbeschein für EDV-Dienste, Einkünfte fürs ganze Jahr btto ca. 45.000,-- die ich monatlich in Teilbeträgen, je nach Stundenanzahl, auf Honorarnote bezahlt bekommen habe.
Nun das Problem:
Aus einfacher Dummheit dachte ich, dass ich die Umsatzsteuer (ja ich habe das passende Forumlar, das mich auch zum Vorsteuerabzug berechtigt damals ausgefüllt und an das FA gesendet) gleichzeitig mit der Einkommensteuererklärung (Basispauschalierung, weil kaum Ausgaben) online übertrage.
Nun, das dem nicht so ist, habe ich seit ich mich die letzten Wochen intensiv mit der ganzen Thematik auseinandergesetzt habe erkannt, nun frage ich mich, wie ich mich am besten "Reumütig" dem FA gegenüber zeigen kann. Etwas Strafzinsen werde ich wohl nicht verhindern können (leider), aber ich möchte diesbezüglich nicht noch einen weiteren Fehler machen.
Das betrifft nun natürlich auch die bisherigen Monate vom Geschäftsjahr 2006.
Haben sie irgendwelche Tipps für mich? Auch beim Vorsteuerabzug werde ich wohl Pauschalieren, weil es mir sinnvoller erscheint.
Vielen lieben Dank im voraus,
Kim |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
22.06.2006 10:59
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THEMA: Re: Umsatzsteuer - Fehler gemacht... |
Haben Sie die Einkommen- und die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2005 beim Finanzamt eingebracht oder nur die Einkommensteuererklärung? Ich nehme an, Sie haben vom Finanzamt noch keinen Steuerbescheid erhalten. Sollte nur die Umsatzsteuererklärung noch nicht abgegeben sein, so senden Sie diese nach.
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