Geehrte Forumsteilnehmer,
Ich habe gegen meine Arbeitnehmerveranlagung berufen. Irgendwo habe ich gelesen, Frist von einem Monat. Gilt die Frist für mich, zur einreichung der berufunf, oder für das finanzamt zur bearbeitung der berufung? Oder gilt dies für beide?
|
|