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Verfasst von: unwissend am 20.06.2006 17:52
 


THEMA:  Berufung Arbeitnehmerveranlagung
Geehrte Forumsteilnehmer, Ich habe gegen meine Arbeitnehmerveranlagung berufen. Irgendwo habe ich gelesen, Frist von einem Monat. Gilt die Frist für mich, zur einreichung der berufunf, oder für das finanzamt zur bearbeitung der berufung? Oder gilt dies für beide?
Verfasst von: Hans am 20.06.2006 17:52
 


THEMA:  Re: Berufung Arbeitnehmerveranlagung
Sie müssen innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheides berufen...........das FA wird vermutlich bis zur Entscheidung etwas länger brauchen ;-)
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