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Verfasst von: N.O am 30.06.2006 13:25
 


THEMA:  Umsatzsteuer
Hi, habe 2005 als freier Dienstnehmer 28664,08€ verdient und wurde nun vom FA aufgefordert ein Umsatzsteuererklärung abzugeben. Ich bin heuer zum ersten Mal Umsatzsteuerpflichtig und darf deshalb die Grenze von 22.000€ um 15% überschreiten, das wären dann 25300€. Wenn ich jetzt die Umsatzsteuer aus meinem Einkommen herausrechne (also 28664,08 /1,2) komme ich auf: 23886,74. Damit würde ich unter der Grenze liegen und keine USt zahlen. 1. Liege ich damit richtig? 2. Was muss ich bei Finanzonline, bei der Ust-Erklärung im Punkt 000 ("Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen des Veranlagungszeitraumes 2005 für Lieferungen und sonstige Leistungen") eingeben? Den Gesamtbetrag (also 28664,08) oder den Betrag minus der Umsatzsteuer (also 23886,74)? Danke & lg
Verfasst von: Jutta Rapp am 30.06.2006 13:25
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer
1. Ja 2.Unter der Kennzahl 000 ist der Nettobetrag einzutragen, also in Ihrem Fall € 23.886,74
Verfasst von: XXX am 30.06.2006 13:25
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer
Sie sind natürlich nicht Umsatzsteuerpflichtig!!! Das FA möchte nur eine USt-Erklärung von Ihnen haben, weil dies auch so im § 21 Abs 6 USTG so geregelt ist. in 000 den BRUTTOBETRAG in 016 den BRUTTOBETRAG
Verfasst von: N.O am 30.06.2006 13:25
 


THEMA:  Re: Umsatzsteuer
Danke für die schnellen Antworten. Jetzt bin ich zumindest sicher dass ich keine Ust zahlen muss. Zwecks Befüllung des FinanzOnline Formulares sind ihre beiden Antworten nicht ganz einig, ich habe jetzt vorerst sowohl im Punkt 000 als auch im Punkt 016 den Nettobetrag (23.886,74) eingetragen. Ist das so richtig? Danke & lg
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