Sehr geehrter Steuerberater,
ich ersuche höflichst um Information der Gesetzhandhabung o.g.Besteuerung im speziellen bei ausländ.Investmentfonds im österr. Wertpapierdepot. Ist es richtig , dass die Depotbank bei Verkauf d. Investmentsfonds z.B. im Juli d.J.(es wurden keine laufenden Erträge erzielt) eine Substanzgewinnbesteuerung verrechnen kann. Ist die Substanzgewinnbesteuerung gleich =die Sicherungsbesteuerung?
Mit bestem Dank im voraus für Ihre Information,
Helga Fersch, 8071 Vasoldsberg, Aschenbachberg 58 |
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