Verfasst von:
yellowsubmarine am
21.06.2006 13:35
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THEMA: Einkommenssteuererklärung zu spät |
Was kann mir passieren, wenn ich die Einkommenssteuererklärung zu spät abgebe? Hab momentan so viel Arbeit, am 15.5. wäre Einkommenssteuererklärung 2005 und Umsatsteuererklärung 1.Quartal 2006 fällig gewesen. Weiss, dass ich es schleunigst machen sollte.
mfg
yellowsubmarine |
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Verfasst von:
sergeantpepper am
21.06.2006 13:35
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THEMA: Re: Einkommenssteuererklärung zu spät |
Den 15.5. für die Jahressteuererklärung gibt es schon lange nicht mehr, die allgemeine Abgabefrist für die Jahreserklärungen ist der 30.4., bei Einreichung mit Finanz-Online der 30.6.
Für die Verspätung bei der Umsatzsteuer fürs 1. Quartal (hier stimmt der Fälligkeitstermin mit 15.5.) wird wohl ein Säumniszuschlag von 2% herauskommen.
Für verspätete Abgabe der Steuererklärungen (auch der Umsatzsteuervoranmeldung) kann ein Verspätungszuschlag verhängt werden.
Vergessen Sie nicht die Jahreserklärung 2005 für die USt (auch am 30.4. bzw. 30.6.2006 fällig).
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