Verfasst von:
peter a. am
29.05.2006 12:19
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THEMA: Kilometergelder |
Wer kann mir sagen, welche der beiden Aussagen nun in der Praxis korrekt sind?
Autor: Jutta Rapp (---.dipool.highway.telekom.at)
Datum: 24.05.06 15:21
Als Einzelunternehmer können Sie für ausgeborgte KFZ Kilometergelder absetzen. Der Eigentümer des KFZ sollte auf Anfrage bestätigen können, dass er das Geld bekommen hat; Steuerpflicht entsteht für den Eigentümer nicht.
Autor: peter a. (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 24.05.06 15:32
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gerade habe ich von einem Bekannten folgende Aussage bekommen:
Nach Rz 1614 EStR 2000 iVm Rz 372 LStR 2002 genügt bei Überlassung eines nicht zu einem Betriebsvermögen gehörigen Fahrzeuges die Verrechnung von Kilometergeldern (die Bezahlung ist somit nicht erforderlich).
Hmm... was soll ich nun wirklich tun - muss ich unter diesen Umständen trotzdem eine Zahlung nachweisen?
Vielen Dank im voraus für eine Aufklärung.
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Verfasst von:
Mag.Veronika Weiß am
29.05.2006 12:19
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THEMA: Re: Kilometergelder |
Ich bin der Meinung von Frau Kollegin Rapp.
In RZ 372 LStR heißt es:"........es ist davon auszugehen, dass eine Kostentragung durch den Steuerpflichtigen zu erfolgen hat."
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Verfasst von:
lilo am
29.05.2006 12:19
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