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Verfasst von: Hannes Mungenast am 27.05.2006 20:50
 


THEMA:  Vorweggenommene Betriebsausgaben
Ich bin Student und wir haben gerade die Aufgabe, einen Business Plan zu erstellen. Im Zuge unserer Arbeiten sind Fragen bzgl. vorweggenommene Betriebsausgaben aufgetaucht. Es wäre nett, wenn uns jemand weiterhelfen könnte. Die Situation: Wir gründen eine GmbH. Vor Gründung fallen schon diverse Ausgaben an (zB Kursgebühren, Einkauf, Inserate zur Personalsuche etc.). Wir wollen allerdings dem Geschäftsführer in dieser Zeit (ca. 3 Monate vor Gründung) schon ein Gehalt ausbezahlen. Ist dies überhaupt zulässig bzw. können diese Ausgaben auch als vorweggenommene Betriebsausgaben nach Gründung eingebucht werden? Wann kann das Unternehmen die Vorsteuer für die Betriebsausgaben vom Finanzamt zurückfordern? Kann für die Vorfinanzierung der Ausgaben Zinsen von der GmbH verlangt werden? im Voraus schon vielen Dank
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