Verfasst von:
David Kalisch am
24.05.2006 09:13
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THEMA: Neuer Selbsständiger? |
Muss man sich als neuer Selbstständiger bei der SVA anmelden, wenn das Bruttogehalt aus Selbsständiger UND unselbsständiger Arbeit mehr als 3990.- beträgt? Oder beziehen sich die 3990.- nur auf den unsselbsständigen Teil? |
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Verfasst von:
Jutta Rapp am
24.05.2006 09:13
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