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Verfasst von: David Kalisch am 24.05.2006 09:13
 


THEMA:  Neuer Selbsständiger?
Muss man sich als neuer Selbstständiger bei der SVA anmelden, wenn das Bruttogehalt aus Selbsständiger UND unselbsständiger Arbeit mehr als 3990.- beträgt? Oder beziehen sich die 3990.- nur auf den unsselbsständigen Teil?
Verfasst von: Jutta Rapp am 24.05.2006 09:13
 


THEMA:  Re: Neuer Selbsständiger?
Der Betrag von € 3.990,00 betrifft nur die Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Wir kümmern uns auch um Kleinstunternehmer
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