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Verfasst von: vevi am 18.05.2006 19:46
 


THEMA:  Nachzahlung GKK
Guten Tag, ich (Studentin) habe heute ein Schreiben der WGKK erhalten worin es um eine Nachzahlung der Kranken- und Pensionsversicherung aus dem Jahr 2004 geht. 2004 war ich von April bis August in einem Angestelltenverhältnis, wobei ich manchmal unter der Geringfügigkeitsgrenze und manchmal darüber war. Es wurde mir also immer, wenn ich über die GF-Grenze verdiente, gleich die SV-Beiträge vom Dienstgeber abgezogen. Im September wechselte das Dienstverhältnis dann zu einem freien Dienstvertrag, wobei aber die SV-Beiträge auch immer abgezogen wurden. In dem Schreiben der WGKK scheint außerdem eine Tätigkeit (Werkvertrag) mit Juni und Juli datiert auf, welche von mir aber im Februar/März ausgeführt wurde. Von der WGKK habe ich nun eine Nachzahlungsforderung von 150 Euro bekommen. Ich nehme an, weil ich die Geringfügigkeitsgrenze durchschnittlich um ca. 2 Euro pro Monat überschritten habe. Gibt es eine Möglichkeit diese Nachzahlung zu vermindern? Kann da zB. durch den freien DV etwas abgeschrieben werden oä? Ich wäre sehr dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte, leider erscheint mir das alles recht kompliziert... Danke, Eva
Verfasst von: Bettina am 29.11.2010 19:39
 


THEMA:  Nachzahlung GKK

Hallo,

 

ich habe ein Schreiben von der WGKK bekommen mit einer Aufforderung zu einer Nachzahlung, da ich im Jahr 2009 neben meinem geringfügigen Job auch ein Monat bei einer anderen Firma als Teilzeitangestellte gearbeitet habe.

 

Nun wurde mir wieder für ein Monat eine Beschäftigung als Teilzeitangestellte angeboten. Ich bin jedoch noch immer geringfügig angestellt und würde den Teilzeitjob bei der anderen Firma nur annehmen, damit ich mir ein bisschen Geld dazuverdienen kann. Kann mir jemand sagen ob  es irgendeine Möglichkeit gibt einer späteren Nachzahlung auszuweichen?

 

Vielen Dank

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