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Verfasst von: mag. floimayr am 24.04.2003 15:17
 


THEMA:  fahrtgeld
ich habe ein problem mit meiner fahrtgeldabrechnung. ich arbeite mit einem neuen dienstvertrag für das universitätssportinstitut wien und die universität wien. (halte sportkurse ab). nun bin ich mehr als geringfügig tätig und bezahle auch sozialversicherungs und pensionsversicherungsbeiträge. trotzdem kann ich doch werbungskosten geltend machen wie fahrtgeld verrechnen und so weiter. ich fahre aber alles mit meinem privaten fahrrad. nun würde ich gerne wissen wieviel fahrtgeld man pro kilometer für auto und wieviel man für das fahrrad geltend machen kann. ich finde dazu nirgens infos. vielleicht kann mir jemand schlauer weiterhelfen. wäre sehr dankbar. blicke nämlich selber noch immer nicht so ganz durch, weil ich einkommensteuererklärung machen muss und kein dienstverhältnis habe obwohl die uni für mich sozial und pensionsversicherung zahlt. vielleicht kann mir auch dabei jemand genaueres sagen wie das vor sich geht. und was man eventuell zu beachten hat. vielen dank, mfg mag. iris floimayr
Verfasst von: J. Rapp am 24.04.2003 15:17
 


THEMA:  Re: fahrtgeld
Bei Benützung eines eigenen Fahrrades ist das Km-Geld für den ersten bis fünften Kilometer mit € 0,233 und ab dem sechsten Kilometer mit € 0,465 anzusetzen. Aus Ihrer Schilderung nehme ich an, dass Sie als freier Dienstnehmer beschäftigt sind. Für nähere Auskünfte empfehle ich eine Beratung bei einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen.
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