Verfasst von:
Karl Rainer am
24.05.2003 18:14
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THEMA: Ende eines Leasingverhältnisses |
Die in den PKW-Leasingraten enthaltene AfA-Komponente ist steuerlich nur mit 12,5 % des AW abzugsfähig, bei übersteigenden Betrag wird ein
Aktivposten gebildet. Wenn das geleaste Kfz nach Ablauf der Grundmietzeit gekauft wird, dann ist der Aktivposten auf die restliche
Nutzungsdauer (insgesamt 8 Jahre) aufzuteilen und in der Mehr/Weniger
Rechnung wieder analog zu kürzen.
Ist es hierbei erforderlich, das in der Anlagenbuchhaltung gem. EStR 2000 Rz 3243 der Aktivposten wieder den Anschaffungskosten des
Kfz zugerechnet werden muß und mit den Anschaffungskosten gemein-
sam auf die Nutzungsdauer des Fahrzeuges verteilt abgeschrieben
werden muß. Genügt dies in der M/W Rechnung womit die Abschreibungsaufholung gegeben wäre, oder ist die parallele Vorgangs-
weise in der Anlagenbuchhaltung mit AfA etc. zusätzlich erforderlich?
Ich danke im Voraus für die Unterstützung! |
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Verfasst von:
Mag. Alexander Heiderer am
24.05.2003 18:14
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THEMA: Re: Ende eines Leasingverhältnisses |
Im handelsrechtlichen Anlagespiegel ist jedenfalls der Anschaffungswert ohne Aktivposten zu aktivieren. Wie es nun im steuerrechtlichen Anlageverzeichnis (bei § 4 (1) oder §4 (3)Ermittlern) aussieht, ist letztendlich nur eine akademische Frage, da es zum selben Ergebnis führt.
Vertritt man die Ansicht, dass der Aktivposten mit den Anschaffungskosten zusammen (fiktive) Anschaffungskosten des zuvor geleasten PKWs darstellen, nimmt den Aktivposten mit ins Anlageverzeichnis, ansonsten nicht. Ich würde mich für Letzteres entscheiden. |
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