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Verfasst von:
Anna
am
12.04.2003 09:59
THEMA: Frage zu "außergewöhnliche Belastungen"
Kann man in Deutschland ausgestellte Rechnungen im Steuerausgleich unter "außergewöhnliche Belastungen" geltend machen? (Es wurde auf diesen ja der dt. MwSt-Satz von 16% berechnet.) Danke im Voraus für die Hilfe!
Mag. Veronika Weiß
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