Verfasst von:
Martin am
09.04.2003 18:35
|
|
THEMA: Freier Dienstvertrag ... |
Hallo,
wenn man selber ein "freies Gewerbe" hat, darf man dann auch für "andere" Tätigkeiten einen "freien Dienstvertrag" ein gehen?
Vieleicht ist das eine blöde Frage, aber ich möcht mich halt absichern.
Und dann möcht ich gerne noch wissen, wie hoch und welche Steuern zu bezahlen sind?
Also wenn ich jetzt einen Betrag von ca. € 900.- im Monat erarbeite, wieviel Steuern muss ich dann bezahlern?
Die Sozialversicherung soll so bei ca.13,6 % liegen! Allerdings bin ich auch noch ein Angestellter! Also würde ich dann 3 mal Sozialvers. bezahlen! Einmal bei bei meinem Dienstgeber, bei meinem "freien" Gewerbe und dann auch bei dem freiem Dienstvertrag!
Kann das sein?
Was kommt noch alles dazu?
Wäre für eine Antwort wirklich dankbar!
MfG
Martin |
|
|
Verfasst von:
Mag.V.Weiß am
09.04.2003 18:35
|
|
THEMA: Re: Freier Dienstvertrag ... |
Selbstverständlich können Sie auch noch einen freien Dienstvertrag eingehen.
Für die weitern Fragen empfehle ich Ihnen einen Steuerberater aufzusuchen.Es muß ja nicht nur die Frage der Sozialversicherung,sondern auch der Umsatzsteuer geklärt werden.Die Höhe der Steuernachbelastung kann erst festgestellt werden,wenn man die Absetzposten ermittelt hat.
Bei den meisten Kollegen ist das Erstgespräch kostenlos,so wie bei uns. |
|
|
|