Verfasst von:
W. Brunnbauer am
08.04.2003 16:42
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THEMA: ETW-Kauf, Kreditpromesse |
Wir haben uns im Vorjahr eine ETW gekauft. Die notwendigen Eigenmittel haben wir mittels Zwischenfinanzierung in Form einer Kreditpromesse aufgebracht. Nun die Frage: Kann ich jetzt bei der Arbeitnehmerveranlagung die Anzahlung für die ETW als "Eigenmittel" definieren, wie es auf der Bestätigung unserer Genossenschaft auf der Rückseite vorgesehen ist? (Formular L 73)
Als Darlehen wird es ja wohl nicht akzeptiert, weil die Kreditpromesse beim FA nicht vergebührt ist. Oder etwa doch?
MfG
W. Brunnbauer |
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