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Verfasst von: W. Brunnbauer am 08.04.2003 16:42
 


THEMA:  ETW-Kauf, Kreditpromesse
Wir haben uns im Vorjahr eine ETW gekauft. Die notwendigen Eigenmittel haben wir mittels Zwischenfinanzierung in Form einer Kreditpromesse aufgebracht. Nun die Frage: Kann ich jetzt bei der Arbeitnehmerveranlagung die Anzahlung für die ETW als "Eigenmittel" definieren, wie es auf der Bestätigung unserer Genossenschaft auf der Rückseite vorgesehen ist? (Formular L 73) Als Darlehen wird es ja wohl nicht akzeptiert, weil die Kreditpromesse beim FA nicht vergebührt ist. Oder etwa doch? MfG W. Brunnbauer
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