Verfasst von:
Monika Rettenbacher am
31.03.2003 15:48
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THEMA: freies Dienstverhältnis; Gewerbebetrieb |
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich hatte von Jänner bis August 2002 ein freies Dienstverhältnis mit einer Firma und habe dann mit September 2002 mein eigenes Gewerbe angemeldet. Muß ich jetzt bei der Einkommensteuererklärung zwei unabhängige Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen machen? (Die Grenzen von § 4 (3) HGB sind mir bekannt) Oder reicht eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung??
Ich hoffe, daß ich da von der richtigen Annahme ausgehe, daß ich das freie Dienstverhältnis unter die Einkünfte für Gewerbebetriebe zähle?
Weiters habe ich ein Problem mit meinem Handy. Das wird mir von einer Firma zur Verfügung gestellt. (Die Rechnung läuft auf die Firma). Und die Firma stellt mir jedes Monat 40% der Rechnung in Rechnung. Muß ich jetzt die restlichen 60% (die die Firma bezahlt) als Einnahme geltend machen und wieviel könnte ich dann als Ausgabe geltend machen, da ich ja auch privat telefoniere??
Würde mich über eine Hilfe sehr freuen.
Danke schon im voraus.
mfg Monika |
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Verfasst von:
J. Rapp am
31.03.2003 15:48
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THEMA: Re: freies Dienstverhältnis; Gewerbebetrieb |
Die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis zählen zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit - es sind getrennte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen zu erstellen.
Bei den Handykosten sind die von Ihnen bezahlten Beträge, abzüglich eines Privatanteiles, als Ausgaben anzusetzen. |
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