Verfasst von:
Schreitl Hermine am
02.05.2006 14:35
|
|
THEMA: Pauschbetrag bei behindertem Kind |
Für die Pflege eines behinderten Kindes kann man einen Pauschbetrag von Euro 262.- absetzen + allfällige zusätzliche Ausgaben (Arztrechnungen, Pflegedienste etc.) Kann dieser Pauschbetrag von beiden Elternteilen (beide Arbeitnehmer) in Anspruch genommen werden,auch wenn die Ausgaben der besser verdienende Teil absetzt?
Danke.
|
|
|
Verfasst von:
Helmut am
02.05.2006 14:35
|
|
THEMA: Re: Pauschbetrag bei behindertem Kind |
Meines Wissens nach kann der Pauschbetrag nach Tragung der Kosten aufgeteilt werden.
Trägt ein Elternteil alleine die Kosten, so kann auch nur dieser den Pauschbetrag geltend machen.
Im Übrigen kommt es bei behinderten Kinder bei der Absetzbarkeit von Ausgaben noch darauf an, ob sie Pflegegeld beziehen oder nicht. In vielen Fällen ist auch die Absetzung von tatsächlichen Kosten günstiger.
Alles Gute
|
|
|
|